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Ist Kontoüberwachung DSGVO-konform? | BANKPILOT

Kontodaten sind besonders sensible Daten. Eine Überwachung kann datenschutzkonform sein - wenn Einwilligung, Zweckbindung und Löschbarkeit stimmen. Worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontoüberwachung ist DSGVO-konform möglich, wenn sie auf deiner Einwilligung und einem klaren Zweck beruht.
  • Wichtig sind Zweckbindung, Datensparsamkeit, Verschlüsselung und ein jederzeitiges Widerrufs- und Löschrecht.
  • Seriöse Anbieter sind transparent über Datenverarbeitung, Standort und Rechtsgrundlage.

Wer sein Konto mit einem Dienst verbindet, fragt sich zu Recht: Ist das überhaupt datenschutzkonform? Kontodaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen. Die gute Nachricht: Kontoüberwachung kann sehr wohl DSGVO-konform sein - es kommt darauf an, wie sie umgesetzt ist.

Die Grundlage: deine Einwilligung

Die Verarbeitung deiner Kontodaten braucht eine Rechtsgrundlage. Bei einer Überwachung ist das in der Regel deine ausdrückliche Einwilligung, die du jederzeit widerrufen kannst. Der Zugriff selbst läuft über PSD2 und Open Banking - also über eine geregelte, von dir freigegebene Schnittstelle.

Woran du DSGVO-Konformität erkennst

  • Zweckbindung: Daten werden nur für den vereinbarten Zweck genutzt, nicht weiterverkauft.
  • Datensparsamkeit: es werden nur die nötigen Daten verarbeitet.
  • Verschlüsselung: Daten sind bei Übertragung und Speicherung geschützt - mehr dazu unter Wie sicher sind meine Bankdaten?.
  • Löschrecht: du kannst die Verbindung trennen und Daten löschen, jederzeit.

Transparenz als Prüfstein

Ein seriöser Anbieter macht keine Geheimnisse daraus, welche Daten er wofür verarbeitet, wo sie gespeichert werden und auf welcher Rechtsgrundlage. Bei BankPilot sind diese Angaben in der Datenschutzerklärung dokumentiert. Fehlt diese Transparenz bei einem Anbieter, ist das ein Warnsignal.

Dein Recht bleibt bei dir

Datenschutzkonform heißt vor allem: Die Kontrolle bleibt bei dir. Du entscheidest, ob du verbindest, und du kannst diese Entscheidung rückgängig machen. Wie das konkret geht, beschreibt der Beitrag zum Trennen der Bankverbindung.

Mehr zum Thema: Sicherheit & Datenschutz

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